Rauchmelder
Seit Anfang 2018 gilt in Bayern eine generelle Rauchwarnmelderpflicht.
Bereits seit 2013 müssen Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Bestandsbauten hatten eine Übergangsfrist bis Ende 2017.
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
- Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
- In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
- In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
- Der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum) muss die Rauchmelder installieren.
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung:
In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. Fragen Sie hier doch nochmal bei Ihrem Vermieter nach.
Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Wir, die Freiwillige Feuerwehr Olching, möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir keinerlei Kaufempfehlungen für bestimmte Produkte aussprechen werden und auch eine Beratung Vorort von uns nicht durchgeführt wird. Wenden Sie sich hierfür bitte an Fachverkäufer in Baumärkten oder Brandschutzfirmen.