Bienen und Wespen

Unsere Informationsseite zum Thema Bienen und Wespen.

Wespen werden von der Feuerwehr nur entfernt, wenn sie Gefahr für Leib und Leben darstellen, d.h. im Normalfall wird die Feuerwehr nur aktiv, wenn sich ein Wespennest in Wohnungen von Allergikern und Kleinkindern befindet, oder im öffentlichen Raum.

Da das Entfernen von Wespennestern eine Technische Hilfeleistung ist, wird sie gemäß der Gebührenordnung der Stadt Olching abgerechnet.
Zudem kommt es nur zum Einsatz der Feuerwehr wenn alle drei nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor. Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen für den konkreten Einzelfall ggf. z.B. durch die Stadt oder den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen.
  2. Es kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden. Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen, einige Firmen sogar mit Tag/Nacht-Service, zur Verfügung. Die entsprechenden Telefonnummern können aus den Gelben Seiten, Branchenbücher usw. jederzeit entnommen werden.
  3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich. Wegen einer Eigengefährdung bei der Beseitigung eines Wespennestes schließt sich die Selbsthilfe der Betroffenen zunächst meist aus. Jedoch ist auch dann schon kein öffentliches Interesse mehr gegeben, wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe beseitigt werden kann. Absperrmaßnahmen sind sicher sehr wohl oft durch Selbsthilfe möglich.

Verhaltenshinweise:wespe.jpg

  • Im Abstand von 3-4 m vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen (z.B. beim Rasenmähen) vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen, hier herrscht eine erhöhte Verteidigungsbereitschaft
  • Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten
  • Nicht mit Gegenständen in möglichen Einfluglöchern stochern und keine Wasserschläuche auf Wespennester richten
  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen
  • Keinesfalls Insektenbekämpfungsmittel einsetzen - diese sind auch für andere Tiere und den Menschen giftig und damit gefährlicher als die Wespen selbst.

 

Wespen stehen wie alle anderen wildlebenden Tierarten unter Naturschutz. Einzelne Arten wie die Hornissen sind durch Aufnahme in die Artenschutzverordnung sogar besonders geschützt. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Für die Beseitigung von Nestern geschützter Arten muss eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Hierbei ist anzuführen, dass Hummel und Hornisse zu den besonders geschützten Arten nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählen. Und, dass Wespen sind nach § 39 BNatSchG allgemein geschützt sind. Es ist strafbar, ihnen „...nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören" (BNatSchG).

Links:

https://www.lra-ffb.de/bau-umwelt/umweltschutz/artenschutz/besonderer-schutz-einzelner-arten/insektenschutz-an-gebaeuden/

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html