Bienen und Wespen
Diese Seite informiert über den richtigen Umgang mit Bienen- und Wespennestern, die rechtlichen Grundlagen und wann ein Einsatz der Feuerwehr gerechtfertigt ist.
Entfernung von Wespennestern durch die Feuerwehr
Ein Einsatz der Feuerwehr zur Entfernung von Wespennestern ist nicht grundsätzlich vorgesehen. Die Feuerwehr wird nur dann tätig, wenn eine akute Gefahr für Menschen besteht, insbesondere:
- in Wohnungen oder Gebäuden mit nachgewiesen allergischen Personen (z. B. Insektenstichallergie),
- bei Gefährdung von Kleinkindern,
- oder in sensiblen öffentlichen Bereichen (z. B. Spielplätze, Schulen, Kindergärten).
Voraussetzungen für einen Feuerwehreinsatz
- Konkrete Gefahr im Verzug: Es muss eine akute Gefährdungssituation bestehen. Ob dies zutrifft, entscheidet die Feuerwehr im jeweiligen Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen oder im Einvernehmen mit der Stadtverwaltung.
- Keine rechtzeitige Hilfe durch Schädlingsbekämpfer möglich: Ist eine gewerbliche Schädlingsbekämpfung (z. B. Firmen mit Tag- und Nachtdienst) nicht erreichbar oder nicht schnell genug vor Ort, kann dies den Feuerwehreinsatz begründen.
- Selbsthilfe nicht zumutbar: Wenn die betroffene Person das Nest nicht selbst sichern oder abgrenzen kann – etwa wegen einer möglichen Eigengefährdung – und auch keine einfachen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (z. B. Absperrung) möglich sind.
Verhalten in der Nähe von Nestern
Um Stiche und Eskalationen zu vermeiden, beachten Sie folgende Verhaltenstipps:
- Halten Sie 3–4 Meter Abstand zum Nest und vermeiden Sie ruckartige Bewegungen oder Bodenerschütterungen (z. B. Rasenmähen).
- Kleinkinder und Haustiere vom Nestbereich fernhalten – einfache Absperrungen genügen meist.
- Nicht mit Gegenständen in Nestlöcher stochern oder Wasser auf das Nest richten.
- Tiere nicht anpusten oder reizen – CO₂ im Atem wirkt wie ein Alarmsignal.
- Keine Insektengifte verwenden – diese sind häufig auch für Menschen und andere Tiere schädlich.
Naturschutzrechtliche Bestimmungen
Wespen, Hornissen und andere wildlebende Insekten stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dabei gilt:
🟡 Allgemeiner Schutz (§ 39 BNatSchG):
Alle wildlebenden Wespenarten sind grundsätzlich geschützt. Es ist verboten, sie mutwillig zu töten oder ihre Nester ohne triftigen Grund zu entfernen.
🔴 Besonderer Artenschutz (§ 44 BNatSchG):
Einige Arten wie Hornissen und Hummeln sind besonders geschützt. Es ist strafbar, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Brutstätten zu zerstören – selbst dann, wenn sie subjektiv als störend empfunden werden.
📄 Das Entfernen von Nestern besonders geschützter Arten ist nur mit Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde zulässig. Diese ist in der Regel beim Landratsamt oder der Stadtverwaltung angesiedelt. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu mehreren Tausend Euro geahndet werden.
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